Sonntag, 30. November 2008

Die liberalistische Volksrevolution

An english translation of this article is available here
  1. Das Deutsche Kolleg fordert seit den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts das Recht auf Arbeit und das Grundrecht an einem unveräußerlichen Mindestgrundstück, und beides für jeden Deutschen. Damit gehören die sozialistische Volksrevolution und die konservativistische Volksrevolution zum programmatischen Kernbestand des Deutschen Kollegs.
  2. Wir sehen jetzt, im Jahre 2008, mit dem Beginn der Globalkrise in der Anfangsform der globalen Wirtschaftskrise, die weit folgenreicher zu werden verspricht als die Weltwirtschaftskrise von 1929-1933, den geschichtlichen Zeitpunkt gekommen, unser Programm um die liberalistische Volksrevolution zu erweitern.
  3. Der Zeitraum vom Anfang der 80er Jahre bis 2008 war eine Epoche der liberalistischen Klassenrevolution. In ihr wurde die Klasse der Liberalen, der Besitzer des Produktionsfaktors Kapital, in jeder von ihr nur gewünschten Art und Weise bevorzugt. Die Klasse der Kapitalbesitzer zerriß in der jetzt beendeten Ära alle öffentlichen Gängelbänder und durchbrach die Schranken, die ihr die außerökonomische Zwangsgewalt des Staates bislang noch auferlegt hatte.
  4. Mit dem Wegfall dieser Beschränkungen wurde die liberale Kapitalisten-Klasse nicht mehr vor sich selbst geschützt. Ihre eigene Zerstörungskraft und Asozialität konnte sich voll entfalten, insbesondere gegen die national organisierten Arbeiterklassen und gegen den nationalen Sozialstaat, der zunehmend in einen antinationalen Liberal- oder Kapitalstaat verwandelt wurde. Dieser globale Sieg der liberalen Klasse mit ihrem revolutionär entfesselten Kapitalismus sprengte den Bereich der volkswirtschaftlichen Nützlichkeit. 
  5. Das Zeitalter der neoliberalen Klassenrevolution ist jetzt zwar definitiv beendet, aber nur negativ. Die da oben können nicht mehr so weitermachen wie bisher und die da unten wollen es nicht mehr. Das kennzeichnet die vorrevolutionäre Lage. Positiv zu überwinden ist die Globalkrise, die weder ökonomisch noch politisch noch ideologisch einen Stein der alten Ordnung auf dem anderen belassen wird, nur durch eine Umkehrung der liberalistischen Revolution aus einer bloßen Klassenrevolution in eine Volksrevolution. Und das allein würde bedeuten, daß nicht bloß die Globalisierung, sondern der Kapitalismus beendet wird. Dieses historische Ereignis wird sich für den einzelnen Volksgenossen darin zeigen, daß er neben dem Recht auf Arbeit und dem Grundrecht (an einer Mindest-Immobilie) auch ein unveräußerliches Mindest-Kapitaleigentum erhält, das so bemessen ist, daß die dem Einzelnen zufließende Dividende die Existenzsicherung in der Höhe des pfändungsfreien Einkommens gewährleistet.
  6. Eine Volksrevolution hebt das Monopol einer Klasse der bürgerlichen Gesellschaft an einem der drei Produktionsfaktoren auf, indem sie diesen Faktor zu gleichen Wertgrößenanteilen auf jeden einzelnen Volksgenossen verteilt und jeden mit einem gleichen Stimmrecht  in der Teilhaber-Versammlung des Produktionsfaktors ausstattet. Das Stimmrecht kann unmittelbar oder mittelbar ausgeübt werden. Das vom Stimmrechtseigentümer bei mittelbarer Ausübung erteilte Mandat muß immer imperativ sein. Betrifft die Volksrevolution den Produktionsfaktor Kapital, dann ist sie eine liberalistische Revolution, die das Produktionsmittel-Monopol der Kapitalisten-Klasse beendet und alle Produktionsmittel, sofern sie die Form von Geld- oder Sachkapital angenommen hatten, vergesellschaftet. Vergesellschaftet ist der Produktionsfaktor nur insoweit, als er an die einzelnen Individuen eines Volkes, das als besonderen Stand die bürgerliche Gesellschaft ausgebildet hat, verteilt wurde. Da die Gesellschaft aber nur deswegen eine bürgerliche ist, weil sie einer staatlichen Gemeinschaft unterworfen wurde, ist der (an die einzelnen Volksgenossen)  vergesellschaftete Produktionsfaktor Kapital zugleich vergemeinschaftet, weil dieser souveräne geschichtliche Akt von einer reellen Nation, deren Angehörige ausschließlich demselben Volke zugehören, vollbracht wurde. Auf diese Weise wird das Kapital also bürgerlich vergesellschaftet und zugleich national vergemeinschaftet, aber nicht verstaatlicht. Denn die Verstaatlichung der kapitalistischen Produktionsmittel wäre ihre Absonderung von der bürgerlichen Gesellschaft insgesamt, somit also weder die klassenlose Vergesellschaftung in ihr noch ihre wirkliche Vergemeinschaftung durch den alle Bürger und ihren Staat umfassenden staatsbürgerlichen Verband.
  7. Die liberalistische Volksrevolution als positive Überwindung der Globalkrise, zu der das Monopol einer Klasse am Produktionsfaktor Kapital geführt hat, wird auch die Volksrevolutionen in den beiden anderen Produktionsfaktoren herbeiführen, die durch das Recht auf Arbeit als sozialistisch und durch das Grundrecht (an Grund und Boden) als konservativistisch charakterisiert sind. Volksrevolutionen sichern die Freiheit jedes einzelnen Volksgenossen durch unveräußerliche Rechte (an Boden, Kapital und Arbeit), Klassenrevolutionen dagegen fördern ihre Klassengenossen durch veräußerliche Rechte, also die Erleichterung der Veräußerbarkeit ihrer Faktorgüter.
  8. Ein Gemeinwesen von freien Grundeigentümern, die auf eigner Scholle mit eigner Kraft und eignen Mitteln arbeiten, also Mittelstand (weil im Stande ihrer selbstbenutzten Produktionsmittel) sind, mag zwar konservativ, liberal und sozial genannt werden, den bürgerlich-gesellschaftlichen und parlamentarischen Klassengegensatz von Konservativismus, Liberalismus und Sozialismus aber gibt es in solch einem mittelständischen Gemeinwesen nicht. Es besteht nicht aus Kapitalisten und Proletariern, sondern aus produktionsmittelbesitzenden Arbeitern.
  9. Die Entschädigung für die enteigneten Kapitalisten besteht a) in der Ausstattung mit dem gleichgroßen unveräußerlichen Mindestkapital wie alle anderen freien und gleichen Volksgenossen, b) im eigentumslosen Besitz des übrigen Geld- und Sachkapitals ihrer Unternehmen, das sie als Lehen zur Fortführung ihrer Unternehmen bekommen, falls diese vom Souverän als volkswirtschaftlich erwünscht angesehen werden, und c) in der Resozialisierung in die Volksgemeinschaft, indem sie vom Fluche der Aneignung fremder Arbeit und damit der Ausbeutung befreit werden. 

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